Dyskalkulietraining
Dieses Angebot bieten wir in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Annaberg-Buchholz e.V. an.
Training für Kinder mit Dyskalkulie
(Dyskalkulie ist eine Entwicklungsverzögerung des mathematischen Denkens bei Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen)
das Training für Kinder mit Dyskalkulie basiert auf integrativ-strukturellen Zahlenrechnen mit dem Zahlen-Struktur-Material nach Dr. Günther Heil.Dabei wird gezielt an den offensichtlichen Merkmalen der Rechenschwäche angesetzt.
Merkmale für Rechenschwäche
- Unsicherheiten bei Zahlenbegriffen, beim Aufbau und Gliederung des Zahlenraumes, bei der Zahlenstruktur (Stellenposition, Ziffernwert), bei Dezimalsystemen in den Grundrechenarten, beim Rechnen mit größeren Zahlen, beim Stellenübergang, beim Verständnis von Rechenabläufen
- zählendes Rechnen
- Angst vor dem Rechnen
Ausgehend von der Erkenntnis, dass rechenschwache Schüler eine Menge (kardinaler Zahlenbegriff) nicht mit der Zahlenreihe (ordinaler Zahlenbegriff) zur Zahlenstruktur (Stellenposition, Ziffer, Wert) verbinden können, wird über farbige Zahlenstrukturkörper mathematisches Verständnis geweckt.
Verständnis wecken durch...
- Verbindung von Formen und Bewegung,
- musisch-ästhetischen Anteil zur Zahlbildung,
- verinnerlichte Wahrnehmung der eigenen Bewegung beim Zählen, Umgehen mit Mengen, arithmetischem Denken,
- erfahren mathematischer Gesetzmäßigkeiten und Strukturen durch eigenes Handeln,
- beachten jedes kleinsten Teilschritts,
- erleichterte Rechenabläufe durch automatisierte Denksequenzen,
- Anschauungsmittel auf allen Abstraktionsstufen und zum Übergang zwischen den Abstraktionsstufen,
- hohen Übungsanteil,
- entdeckendes Lernen,
- Eigenverantwortung und Freude am Lernen.
Hinweis
Die Kostenübernahme für eine Rechenschwächetherapie ist auf Antrag beim zuständigen Jugendamt nach § 35 a KJHG (Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche) zur Behebung einer Rechenschwäche, durch die eine seelische Behinderung und soziale Isolation droht, möglich. Der Antrag wird als Einzelfallprüfung bearbeitet und ist mit einer Begutachtung des Kindes zu untersetzen. Die Anträge nach § 35a KJHG sind grundsätzlich einkommensunabhängig, allerdings muss der Antrag schriftlich gestellt werden.
Ein gemeinsam nach Erhalt der Bewilligung erarbeiteter Hilfeplan beschreibt den Verlauf der Therapie. Konzeptionell ist eine Therapie in unserem Hause auf ein Jahr ausgerichtet.