Kreisauskunftsbüro (KAB)
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 122, Absatz I des III. und Artikel 136, Absatz I, des IV. Genfer Abkommens verpflichtet, im Falle eines Konfliktes eine Nationale Auskunftsstelle zum Austausch von Nachrichten von und über Kriegsgefangene und geschützte Zivilpersonen einzurichten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund dieser Verpflichtung den Auftrag zur Planung und Vorbereitung der Nationalen Auskunftsstelle an das Deutsche Rote Kreuz weitergegeben, weil das DRK bereits nach dem Zweiten Weltkrieg den Suchdienst in Deutschland eingerichtet hatte und über entsprechende Erfahrungen verfügt.
Die außerordentliche Hauptversammlung des DRK hat am 25.11.1966 beschlossen, diesen Auftrag anzunehmen; damit wurde diese Aufgabe für alle Verbandsebenen des Deutschen Roten Kreuzes verbindlich.
Menschen in Not zu helfen, das ist eine der vornehmsten Aufgaben, die es gibt. Katastrophen und Konflikte bringen immer wieder Menschen in Not.
Das DRK hilft ihnen dann, auch mit seinem Suchdienst. Suchdienst heißt in diesem Fall:
Sammeln von Nachrichten über Katastrophenopfer, Herstellung von Verbindungen zwischen getrennten Familien, Familienzusammenführung, Identifizierung von Kleinkindern, Auskünfte geben über den Verbleib von Einzelpersonen.
Zu diesem Zweck bestehen in den DRK-Kreisverbänden Kreisauskunftsbüros (Arbeitskreis Suchdienst) mit ehrenamtlichen Helfern.
Die Aufgabe des Kreisauskunftsbüro ist es, berechtigten Personen Auskunft über den Verbleib von Betroffenen einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses geben zu können. Nur eine genaue Registrierung aller Betroffenen durch die Einsatzkräfte und die zentrale Zusammenführung aller Daten ermöglichen eine schnelle und effektive Auskunftserteilung.
Die bundeseinheitlichen Registrierunterlagen des Deutschen Roten Kreuzes werden von den Helfern des Kreisauskunftsbüros in die sogenannte
Katastrophenkartei einsortiert. Zusätzlich werden Suchanfragen aus der Bevölkerung entgegen genommen. Treffen Suchanfragen und Meldungen über betroffene Personen in der Katastrophenkartei zusammen, kann eine Auskunft über den Aufenthaltsort gegeben werden.
Das manuelle Führen der Katastrophenkartei wird seit einigen Jahren durch die Einführung eines EDV- Programmes unterstützt. Mit Hilfe dieses Programms ist das KAB in der Lage, wesentlich schneller die Anfrage der Angehörigen beantworten zu können.
Die vorgestellten Suchdienstaufgaben sind humanitäre Aufgaben, die zu keiner Zeit an Aktualität verloren haben und auch zukünftig notwendig sein werden.
Der Leitsatz aus dem Protokoll der Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1948 in Stockholm:
Ungewissheit über den Verbleib eines lieben Menschen ist genauso schwer zu ertragen wie physisches Leid hat auch heute nach über 50 Jahren nichts von seiner Bedeutung verloren.